Neue Fördermöglichkeiten für Quartiersprojekte

Rat beschließt neue Richtlinie zur Förderung der interimsweisen Finanzierung der Quartiersarbeit. Bis zum Ende des Jahres können Anträge gestellt werden.

In Bottrop gibt es eine Vielzahl an Quartiersprojekten, um den vor Ort Anlaufstellen mit entsprechenden Angeboten, die auf das Quartier zugeschnitten sind, zu bieten. Neben Quartiersbüros sind viele weitere Beratungsstellen, Vereine und Träger mit Angeboten für die Bewohnerschaft in den Bottroper Quartieren tätig. Die Förderung dieser Angebote ist häufig projektbezogen und zeitlich befristet, zudem konnten viele Angebote aufgrund der Corona-Pandemie nicht umgesetzt werden. Hier setzt die Neuausrichtung des Fonds zur Förderung der interimsweisen Finanzierung der Quartiersarbeit an.

In seiner Sitzung am 21. Juni hat der Rat der Stadt die neue Richtlinie zur Förderung der interimsweisen Finanzierung der Quartiersarbeit beschlossen. Neben den Anlaufstellen in den Quartieren können nun auch alle freien Träger der Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbände, Vereine oder Verbände, die sich im Bereich Quartiersentwicklung und Nachbarschaftshilfe engagieren eine Förderung aus dem mit 100.000 € ausgestatteten Fonds beantragen. Die Förderung ist dabei sowohl als Zwischenfinanzierungsmöglichkeit für Quartiersbüros bei zeitlich versetzter Anschlussfinanzierung („Überbrückungshilfe“) als auch als Projekt-Förderung zur (Wieder-)Aufnahme von regelmäßigen Angeboten nach der Corona-Pause („Anschubfinanzierung“) zu verstehen und gilt für das Haushaltsjahr 2022.

Für Anträge aus dem Bereich „Überbrückungshilfe“ besteht kein maximaler Fördersatz, der Maximalbetrag für „Anschubfinanzierungen“ beträgt 3.000 €. Es sind sowohl Personal-, als auch Sach- und Mietkosten förderfähig. Die Bagatellgrenze je Förderantrag wird jeweils auf 1.000 € festgesetzt.

Über die Anträge entscheidet ein Entscheidungsgremium, welches aus je einem von der Dienststellenleitung benannten Vertreter des Sozialamtes, des Jugendamtes sowie des Referates Migration besteht.

Projekte für den Fonds zur interimsweisen Finanzierung der Quartiersarbeit können bei der Quartierskoordinatorin Lena Spörl unter quartiersentwicklungbottropde eingereicht werden. Über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet das Entscheidungsgremium innerhalb einer vierwöchigen Frist nach dem 30. September oder sobald vier Anträge eingegangen sind.

Informationen zu den Anlaufstellen in den Bottroper Quartieren, zur Antragsstellung sowie die entsprechenden Formulare gibt es auf www.bottrop.de oder bei der Quartierskoordinatorin Lena Spörl (Tel. 02041 – 70 3266; ).